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Ärztliche Berufsordnung – noch sinnvoll?

Spätestens seit 2020 verstößt die Mehrheit der Kollegen dauerhaft gegen diese Berufsordnung (insbesondere Präambel, §1 Satz 2, §2 Satz 1 bis 5, §7 Satz 1, §8). Mir ist jedoch bisher kein Fall bekannt, in dem sich die Ärztekammer diesbezüglich mit den betroffenen Kollegen auseinandergesetzt hat.

Mir scheint fast, dass dies den Ärztekammern durchaus bekannt ist, schließlich sitzen in deren Leitungsorganen ja auch (meist) niedergelassene Ärzte, aber von ihnen auch toleriert wird oder sogar bewusst gefördert wird.

Was ist jedoch eine Berufsordnung noch wert, wenn sich nur wenige daran halten und Fehlverhalten auch nicht sanktioniert wird? Wenn umgekehrt Ärzten, die sich an Ethik und Berufsordnung halten, dann von den Kammern juristisch belangt werden?

Schauen wir uns die obengenannten Sätze der Berufsordnung einmal auszugsweise an. Ich zitiere hier nur die Passagen, die ich ansprechen möchte. Die gesamte Berufsordnung kann hier eingesehen werden:

https://www.aekno.de/aerzte/berufsordnung

Gelöbnis

Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis:

„Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.

Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.

Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.

Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen zu Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jegliche andere Erwägungen mich von der Erfüllung meiner Pflichten gegenüber meiner Patientin oder meinem Patienten abbringen.

Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.

Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.

Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.

Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.

Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.

Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.

Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.

Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.“

(Neufassung durch Beschluss der Kammerversammlung vom 24.11.2018)

Ich frage:

Halten sich die verehrten Kollegen denn daran? Sind Gesundheit und Wohlergehen meiner Patienten denn wirklich das Ziel, wenn ich mich gedankenlos an (von der Pharmaindustrie gesponserte) Leitlinien halten? Hinterfrage ich diese Leitlinien, oder vertraue ich denen blind?

Wahre ich „höchsten Respekt vor menschlichem Leben“, wenn ich todbringende „Impfungen“ verordne (deren Nebenwirkungen mir bekannt sein müssten) oder sogar Druck auf die Patienten ausübe, sich impfen zu lassen?

Behandle ich Patienten auch dann, wenn sie sich weigern, eine Maske zu tragen (deren Unwirksamkeit ja nun längst sogar mittels Cochran-Analyse belegt ist), oder nehme ich das (gemäß Berufsordnung nicht vorhandene) Recht für mich in Anspruch, diese Menschen aus der Praxis zu weisen?

Wende ich hier wirklich mein medizinisches Wissen zum Wohle der Gesundheit der Patienten an?

Bin ich auch dann noch bereit dazu, wenn mich meine eigene Ärztekammer unter Druck setzt und mir die Fähigkeit zur Ausübung meines Berufs absprechen will, was leider in den letzten Jahren hundertfach von Ärztekammern gemacht oder versucht wurde (z. B. auch bei mir)?

Man bedenke: Diese Version ist von 2018, und nur zwei Jahre später war sie bereits völlig ausgehölt!

 

 

§ 1 Ärztliche Aufgaben

(2) Ärztliche Aufgabe ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken.

Ich frage:

Sind sich die derzeit praktizierenden Ärzte wirklich dieser Aufgabe bewusst?

­

§ 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten

(1) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit dieser Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.

(2) Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.

(3) Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.

(4) Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.

(5) Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften zu beachten.

Ich frage:

Warum halten sich die verehrten Kollegen in Krisenzeiten nicht an Satz (1), obwohl gemäß der Vorschriften dieser Berufsordnung die ärztliche Ethik höher zu bewerten ist als vom Staat erlassene Gesetze, die dieser Ethik widersprechen?

Warum unterstützen Ärztekammern ihre Ärzte in diesem Tun nicht, sondern verfolgen sogar die Ärzte, die sich der Ärztlichen Ethik bewusst sind und versuchen, danach zu handeln?

Warum erinnern sich die Kammern nicht daran, warum diese Regeln vor vielen Jahrzehnten als Folge von ärztlichem Fehlverhalten geschaffen wurde?

­

§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln

(1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts von Patientinnen bzw. Patienten zu erfolgen. Das Recht der Patientinnen und Patienten, empfohlene Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen abzulehnen, ist zu respektieren.

 

Ich frage:

Wahre ich als Arzt in Verbindung mit §2 Satz (1) die Menschenwürde, wenn ich Menschen zum Tragen einer (nachgewiesen gesundheitsschädlichen) Maske zwinge?

Wahre ich die Persönlichkeit und den Willen der Patienten, wenn ich Patienten aus der Praxis weise, die eine andere medizinische Meinung vertrete wie ich?

Respektiere ich das Selbstbestimmungsrecht der Patienten, wenn diese eine Behandlung verweigern?

 

­

§ 8 Aufklärungspflicht

Zur Behandlung bedürfen Ärztinnen und Ärzte der Einwilligung der Patientin oder des Patienten. Der Einwilligung hat grundsätzlich die erforderliche Aufklärung im persönlichen Gespräch vorauszugehen. Die Aufklärung hat der Patientin oder dem Patienten insbesondere vor operativen Eingriffen Wesen, Bedeutung und Tragweite der Behandlung einschließlich Behandlungsalternativen und die mit ihr verbundenen Risiken in verständlicher und angemessener Weise zu verdeutlichen. Insbesondere vor diagnostischen oder operativen Eingriffen ist soweit möglich eine ausreichende Bedenkzeit vor der weiteren Behandlung zu gewährleisten. Je weniger eine Maßnahme medizinisch geboten oder je größer ihre Tragweite ist, umso ausführlicher und eindrücklicher sind Patientinnen oder Patienten über erreichbare Ergebnisse und Risiken aufzuklären.

 

Ich frage:

Wurde vor der Verabreichung der Corona-Impfungen jeder Patient ausführlich darüber aufgeklärt, dass diese Impfung experimenteller Natur ist, nur eine kurze Entwicklungsdauer besteht und darum nicht ausgeschlossen ist, dass schwerwiegende oder tödliche Nebenwirkungen auftreten können.

Wurden Patienten darüber aufgeklärt, dass sie an einem Menschenversuch teilnehmen, der ethisch sehr fragwürdig ist und darüber hinaus die Menschenrechte verletzt?

 

 

Fazit:

Allein diese kurze Darstellung zeigt deutlich, dass die ärztliche Berufsordnung heutzutage leider keinen Wert mehr hat. Darum sollte sie meiner Meinung nach ersatzlos gestrichen werden. Dann wird den Betroffenen endlich klar, dass Ärzte gesellschaftlich und politisch nicht mehr dazu da sind, die menschliche Gesundheit zu schützen, sondern stattdessen im Auftrag der Politik und Pharmaindustrie stark schädliche Substanzen zu verabreichen mit weitreichenden Konsequenzen für Gesundheit und Leben der Patienten.

 

Und liebe Kollegen:

Ich weiß, dass einige von Ihnen jetzt wieder versuchen werden, mich bei der Ärztekammer anzuschwärzen, weil meine Meinung Ihnen nicht passt. Machen sie es ruhig, wenn es für Ihre Nerven wichtig ist. Juristisch und ethisch bin ich im Recht, das ist objektiv unbestreitbar.

Im Übrigen lebt Wissenschaft von Meinungsvielfalt, und Ethik ist für mich auch eine Wissenschaft, wenngleich durch den Ethikrat in den letzten Jahren versucht wurde, diese Wissenschaft durch ein Meinungsdogma zu ersetzen. Dies ist jedoch nicht zielführend und wird langfristig auch nicht haltbar sein, dazu gibt es einfach zu viele Menschen außerhalb von Politik und Ethikrat, die in vielen Diskussionen die wahren Werte menschlicher Ethik erhalten und auch wieder restaurieren werden.

Wer Meinungsvielfalt nicht ertragen kann, lebt auf der Schattenseite der Gesellschaft.

 

Das Beitragsbild oben zeigt einen Ausschnitt aus dem Luxor-Tempel, Ägypten 2010. Schon die alten Ägypter hatten Ethikregeln in einem über 1000 Jahre blühenden Land © by Ralf Tillenburg

 

Artikel vom: 9.3.2025

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Kommentare
E. Vetter

Vielen Dank für dieses Statement. Die gleiche Frage habe ich mir zu Beginn des *mpf-Wahns auch gestellt. Sie haben keinen Punkt vergessen. Ich hatte es seinerzeit mit einigen Ärzten diskutiert. Leider ohne Erfolg. Alle Ärzte folgten den Vorgaben und strichen den guten Verdienst ein…
MfG E. Vetter

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